Schiffsanleger, Anleger, Anlegestelle, Landungssteg valid Sondergebiet nach §11 BauNVO mit gesonderter Kennzeichnung seiner Zweckbestimmung für technische Bauwerke an Gewässern, an denen Wasserfahrzeuge (Boote, Schiffe) anlegen und festmachen können, inklusive ihrer zugehörigen Nebenanlagen. mit Bezug zu XP_Sondernutzung Hafengebiet==1800 CodeListValue_de.xleitstelle.xplanung